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   OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 11 WF 193/15   

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https://dejure.org/2015,37883
OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 11 WF 193/15 (https://dejure.org/2015,37883)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.12.2015 - 11 WF 193/15 (https://dejure.org/2015,37883)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 11 WF 193/15 (https://dejure.org/2015,37883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Eintritt weiterer Beteiligter in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 2 FamFG, § 76 FamFG, § 114 ZPO, § 119 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Befasstheit des Gerichts mit Eingang des Sachantrags; gerichtliche Beschränkung der Verfahrensbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG 76; ZPO § 114; ZPO § 119
    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Eintritt weiterer Beteiligter in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1002
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 08.02.2011 - 20 WF 135/11

    Außergerichtliche Kosten des Antragsgegners bei Stellungnahme zu einem Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 11 WF 193/15
    Das Familiengericht kann die Beteiligung nicht durch eigene Erklärung auf ein beabsichtigtes VKH-Prüfungsverfahren beschränken (entgegen OLG Dresden FamRZ 2011, 1242).

    Nicht gefolgt werden kann der Auffassung des OLG Dresden (FamRZ 2011, 1242; entsprechende unkommentierte Hinweise auf den Inhalt dieser Entscheidung auch in Prütting/Helms/Ahn-Roth aaO und Büttner/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 7. Aufl. 2014, § 5 Rn. 112) welches darauf verweist, dass in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit den weiteren Beteiligten Verfahrenskostenhilfe versagt werden kann, sofern das Gericht eine der Hauptsache vorgelagerte VKH-Prüfung durchführt, wenn der Antragsteller seinen unbedingten Antrag mit einem VKH-Gesuch verbindet und das Gericht nur das VKH-Gesuch zur Stellungnahme übermittelt.

    Da der Senat von der Auffassung des OLG Dresden (FamRZ 2011, 1242) abweicht, wird die Rechtsbeschwerde zugelassen, § 70 FamFG.

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 11 WF 193/15
    Ein Prozessrechtsverhältnis zwischen ihm und dem Hilfe beanspruchenden Gegner wird dadurch nicht begründet (vgl. etwa BGH FamRZ 2004, 1708; Zöller/Geimer, 31. Aufl. 2016, § 118 ZPO Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 9 WF 197/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für den Beklagten im Unterhaltsprozess:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 11 WF 193/15
    Hinzu kommt, dass vereinzelt in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, dass das Schweigen auf einen VKH-Antrag des antragstellenden Beteiligten als Mutwilligkeit bei der Beurteilung des eigenen VKH-Antrags angesehen werden kann (OLG Celle MDR 2011, 1235; OLG Köln FamRB 2012, 11; JurBüro 2009, 145; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 70).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 11 WF 193/15
    Hinzu kommt, dass vereinzelt in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, dass das Schweigen auf einen VKH-Antrag des antragstellenden Beteiligten als Mutwilligkeit bei der Beurteilung des eigenen VKH-Antrags angesehen werden kann (OLG Celle MDR 2011, 1235; OLG Köln FamRB 2012, 11; JurBüro 2009, 145; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 70).
  • OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08

    Versagung der Prozesskostenhilfe zugunsten des Beklagten wegen Mutwilligkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 11 WF 193/15
    Hinzu kommt, dass vereinzelt in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, dass das Schweigen auf einen VKH-Antrag des antragstellenden Beteiligten als Mutwilligkeit bei der Beurteilung des eigenen VKH-Antrags angesehen werden kann (OLG Celle MDR 2011, 1235; OLG Köln FamRB 2012, 11; JurBüro 2009, 145; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 70).
  • OLG Brandenburg, 30.10.2020 - 9 WF 224/20

    Erfordernis einer Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren

    Grundsätzlich ist somit das angerufene Familiengericht mit Eingang des Antrages, der nicht ausdrücklich von der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe abhängig gemacht wurde, mit der Angelegenheit befasst, was verfahrensrechtlich der zivilrechtlichen Rechtshängigkeit entspricht (vgl. dazu OLG Stuttgart FamRZ 2016, 1002; Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 23 Rdnr. 49; MünchKomm-FamFG, 2. Aufl., § 23 Rdnr. 43; Prütting/Helms/Ahn-Roth, FamFG, 3. Aufl., § 23 Rdnr. 22).
  • OLG Hamburg, 17.08.2022 - 12 WF 95/22

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Mutter wegen eines Antrags des

    Dabei kann auch unentschieden bleiben, ob Verfahrenskostenhilfe zu versagen ist, wenn das Gericht eine der Hauptsache vorgelagerte VKH-Prüfung durchführt, indem es - wie vorliegend - nur das VKH-Gesuch zur Stellungnahme übermittelt (vgl. dafür: OLG Dresden, B. v. 8.2.2011 - 20 WF 135/11, juris Rn. 5, FamRZ 2011, 124; dagegen OLG Stuttgart, B. v. 8.12.2015 - 11 WF 193/15, juris Rn. 6, FamRZ 2016, 1002).
  • OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 9 WF 224/20
    Grundsätzlich ist somit das angerufene Familiengericht mit Eingang des Antrages, der nicht ausdrücklich von der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe abhängig gemacht wurde, mit der Angelegenheit befasst, was verfahrensrechtlich der zivilrechtlichen Rechtshängigkeit entspricht (vgl. dazu OLG Stuttgart FamRZ 2016, 1002; Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 23 Rdnr. 49; MünchKomm-FamFG, 2. Aufl., § 23 Rdnr. 43; Prütting/Helms/Ahn-Roth, FamFG, 3. Aufl., § 23 Rdnr. 22).
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